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   OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2010 - 8 B 1426/10   

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https://dejure.org/2010,6487
OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2010 - 8 B 1426/10 (https://dejure.org/2010,6487)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21.12.2010 - 8 B 1426/10 (https://dejure.org/2010,6487)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21. Dezember 2010 - 8 B 1426/10 (https://dejure.org/2010,6487)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wahrung der zweimonatigen Frist zur Verhinderung der Fiktion einer Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens durch unvollständiges Einreichen von Unterlagen für ein "Ersuchen" i.R.d. § 36 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 36 Abs. 1 S. 1; BauGB § 36 Abs. 2 S. 2
    Wahrung der zweimonatigen Frist zur Verhinderung der Fiktion einer Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens durch unvollständiges Einreichen von Unterlagen für ein "Ersuchen" i.R.d. § 36 Abs. 2 Baugesetzbuch ( BauGB )

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann gilt das Einvernehmen der Gemeinde als erteilt?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • tacke-krafft.de (Kurzinformation)

    Einvernehmensersuchen der Baugenehmigungsbehörde muss eindeutig formuliert sein

Papierfundstellen

  • DVBl 2011, 448
  • DÖV 2011, 412
  • BauR 2011, 1296
  • ZfBR 2011, 288
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2007 - 8 A 2325/06

    Anspruch der Gemeinde auf Aufhebung der Baugenehmigung?

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2010 - 8 B 1426/10
    BVerwG, ebd., Rn. 18; OVG NRW, Urteil vom 28. November 2007 - 8 A 2325/06 -, NWVBl. 2008, 228 -, nachgehend BVerwG, Urteil vom 11. August 2008 - 4 B 25/08 -, NVwZ 2008, 1347.

    vgl. näher OVG NRW, Urteil vom 28. November 2007 - 8 A 2325/06 -, NWVBl. 2008, 228 m.w.N.

    Dabei bewertet der Senat das Interesse der Antragstellerin an dem vorliegenden Verfahren in Orientierung an den Nrn. 1.1.1 und 9.7.2 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Fassung von Juli 2004 (NVwZ 2004, 1327 = DVBl. 2004, 1525) mit 20.000,00 EUR für jede streitige Windkraftanlage (vgl. OVG NRW, Urteil vom 28. November 2007 - 8 A 2325/06 -, DÖV 2008, 228).

  • BVerwG, 16.09.2004 - 4 C 7.03

    Erfordernis des gemeindlichen Einvernehmens; Einvernehmensfrist;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2010 - 8 B 1426/10
    BVerwG, Urteil vom 16. September 2004 4 C 7.03 , BVerwGE 122, 13 = juris Rn. 14, 21.

    BVerwG, Urteil vom 16. September 2004 4 C 7.03 , BVerwGE 122, 13 = juris Rn. 19.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2009 - 8 A 2358/08

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2010 - 8 B 1426/10
    OVG NRW, Urteil vom 30. Juli 2009 - 8 A 2358/08 -, S. 18 f. m.w.N.

    OVG NRW, Urteil vom 30. Juli 2009 8 A 2358/08 -, S. 19 - ist nichts Gegenteiliges zu entnehmen; es verhält sich zu dem hier nicht vorliegenden Fall, dass der Gemeinde, ohne auf § 36 BauGB Bezug zu nehmen, eine ausdrückliche Frist von (nur) einem Monat zur Stellungnahme eingeräumt wurde.

  • BGH, 16.09.2010 - III ZR 29/10

    Verweigerung des baurechtlichen Einvernehmens: Keine Haftung der Gemeinde bei

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2010 - 8 B 1426/10
    vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. November 2008 - 11 S 10.08 - juris Rn. 5; neuerdings verneint der BGH eine Amtshaftung der Gemeinde, wenn deren Einvernehmen nach § 36 Abs. 2 Satz 3 BauGB i.V.m. landesrechtlichen Vorschriften ersetzt werden kann: BGH, Urteil vom 16. September 2010 - III ZR 29/10 -, juris.
  • BVerwG, 24.06.2010 - 4 B 60.09

    Zum Schutz der Planungshoheit der Gemeinde

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2010 - 8 B 1426/10
    vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 24. Juni 2010 4 B 60.09 -, BauR 2010, 1737 -, juris Rn. 10; offen gelassen in BVerwG, Beschluss vom 11. August 2008 - 4 B 25/08 -, NVwZ 2008, 1347 = juris Rn. 8.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.11.2008 - 11 S 10.08

    Zurückstellung eines Vorhabens lässt nicht auf Versagung des Einvernehmens der

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2010 - 8 B 1426/10
    vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. November 2008 - 11 S 10.08 - juris Rn. 5; neuerdings verneint der BGH eine Amtshaftung der Gemeinde, wenn deren Einvernehmen nach § 36 Abs. 2 Satz 3 BauGB i.V.m. landesrechtlichen Vorschriften ersetzt werden kann: BGH, Urteil vom 16. September 2010 - III ZR 29/10 -, juris.
  • VGH Bayern, 25.08.2015 - 22 CS 15.1683

    Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windkraftanlagen

    Zwar muss ein Ersuchen im Sinn von § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB wegen der daran ggf. geknüpften Folge der Einvernehmensfiktion aus Gründen der Rechtssicherheit eindeutig als solches formuliert sein; die Gemeinde muss erkennen können, dass und in welcher Hinsicht die Frist des § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB ausgelöst wird (OVG RhPf, U.v. 16.3.2006 - 1 A 10884/05 - AS 33, 161/164; OVG NW, B.v. 21.12.2010 - 8 B 1426/10 - BauR 2011, 1296).

    Ob dieses Erfordernis gewahrt ist, hängt maßgeblich davon ab, wie das Schreiben nach dem Empfängerhorizont der Gemeinde verstanden werden musste (OVG NW, B.v. 21.12.2010 a.a.O. S. 1297).

    Da bereits die in einer Zuleitung der Genehmigungsbehörde enthaltene Erwähnung der letztgenannten Vorschrift ausreichen kann, um der Gemeinde zu verdeutlichen, dass von ihr eine Erklärung über die Einvernehmenserteilung oder -versagung erwartet wird (OVG NW, B.v. 21.12.2010 - 8 B 1426/10 - BauR 2011, 1296/1297), muss das erst recht gelten, wenn die Genehmigungsbehörde - wie im vierten Absatz des Schreibens vom 25. April 2015 geschehen - zusätzlich den gesetzlich vorgegebenen Terminus "Einvernehmen" verwendet.

    Der Umstand, dass das Ersuchen um Stellungnahme mit einer Fristsetzung verbunden wurde, die kürzer ist als die Zweimonatsfrist nach § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB, ist ebenso wenig geeignet, diesen klaren Befund zu entkräften, wie das dann der Fall ist, wenn die Genehmigungsbehörde die an eine Gemeinde gerichtete Aufforderung, sich über die Erteilung oder Versagung des Einvernehmens zu erklären, mit der "Bitte um kurzfristige Stellungnahme" verbindet (vgl. auch dazu OVG NW, B.v. 21.12.2010 - 8 B 1426/10 - BauR 2011, 1296/1297).

    Tatsächlich hat der Beigeladene die doppelte Funktion des Schreibens vom 25. April 2014 - einschließlich der rechtlichen Bedeutung des letzten Absatzes dieser Zuleitung - auch klar erkannt (vgl. zum Indizcharakter der tatsächlichen Abläufe bei der Behandlung eines Eingangs für die Beantwortung der Frage, ob in ihm hinreichend deutlich zum Ausdruck kam, dass der Gemeinde Gelegenheit zur Erklärung über das Einvernehmen nach § 36 BauGB gegeben werden sollte, OVG NW, B.v. 21.12.2010 - 8 B 1426/10 - BauR 2011, 1296/1297).

    Dieser Grundsatz gilt im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren in gleicher Weise, und zwar sogar dann, wenn - wovon vorliegend keine Rede sein kann - die Unvollständigkeit der der Gemeinde zur Verfügung gestellten Unterlagen zwischen den Beteiligten unstreitig ist (OVG NW, B.v. 21.12.2010 - 8 B 1426/10 - BauR 2011, 1296/1298).

    Auf sich beruhen kann, ob der mit dem Eintritt der Einvernehmensfiktion nach § 36 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 BauGB einhergehende Ausschluss der Berechtigung, die bauplanungsrechtliche Unzulässigkeit eines Vorhabens geltend zu machen (OVG NW, B.v. 21.12.2010 - 8 B 1426/10 - BauR 2011, 1296/1298), auch den Verlust der Befugnis des Beigeladenen nach sich zieht, die fehlerhafte Durchführung einer erforderlichen Umweltverträglichkeitsvorprüfung bzw. das rechtswidrige Unterbleiben einer Umweltverträglichkeitsprüfung geltend zu machen.

  • VG Freiburg, 12.05.2020 - 2 K 9611/17

    Befreiung von den Ge- und Verboten des Naturschutzrechts für Windenergieanlagen;

    Dies bedeutet insbesondere, dass die Genehmigungsbehörde ein Ersuchen an die Gemeinde zu richten hat, worin diese aufzufordern ist, über die Erteilung des Einvernehmens binnen der zweimonatigen Frist des § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB zu entscheiden (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21.12.2010 - 8 B 1426/10 - juris).
  • VG Augsburg, 31.07.2015 - Au 4 K 14.1797

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für drei Windkraftanlagen

    Das Ersuchen i.S.d. § 36 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 BauGB muss in Anbetracht der weit reichenden Folgen der Einvernehmensfiktion aus Gründen der Rechtssicherheit eindeutig als solches formuliert sein; die Gemeinde muss erkennen können, dass und in welcher Hinsicht die Frist des § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB ausgelöst wird (OVG NRW, B.v. 21.12.2010 - 8 B 1426/10 - BauR 2011, 1296 - juris Rn. 7).

    Dass die Schreiben keinen Hinweis auf die Zwei-Monats-Frist des § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die damit verbundene Fiktionswirkung enthielten, stellt dies nicht in Frage; denn eine derartige Belehrung schreibt das Gesetz nicht zwingend vor (OVG NRW, B.v. 21.12.2010 - 8 B 1426/10 - BauR 2011, 1296 - juris Rn. 11).

    Zwar wird die Einvernehmensfrist nur ausgelöst, wenn und sobald der Gemeinde eine hinreichende und abschließende planungsrechtliche Beurteilung des Vorhabens ermöglicht wird (vgl. BVerwG, U.v. 16.9.2004 - 4 C 7/03 - BVerwGE 122, 13 - juris Rn. 14 und Rn. 26; OVG NRW, B.v. 21.12.2010 - 8 B 1426/10 - BauR 2011, 1296 - juris Rn. 20).

    Lässt die Gemeinde die zweimonatige Einvernehmensfrist verstreichen, ohne dass sie einen Anlass sieht, mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln auf das Nachreichen einer bestimmten Unterlage hinzuwirken, gilt ihr Einvernehmen nach Ablauf von zwei Monaten ab Antragseingang (bzw. ab dem Eingang nachgeforderter Unterlagen) als erteilt (vgl. BVerwG, U.v. 16.09.2004 - 4 C 7/03 - BVerwGE 122, 13 - juris Rn. 18 ff.; vgl. auch OVG NRW, B.v. 21.12.2010 - 8 B 1426/10 - BauR 2011, 1296 - juris Rn. 26, wonach die Unvollständigkeit der Unterlagen - unter deren genauer Bezeichnung - gegenüber der Behörde ausdrücklich zu rügen ist).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.05.2018 - 1 A 11903/17

    Versagung des Einvernehmens als empfangsbedürftige Willenserklärung;

    Ob dieses Erfordernis gewahrt ist, hängt maßgeblich davon ab, wie das Schreiben nach dem Empfängerhorizont der Gemeinde verstanden werden musste (vgl. Urteil des Senats vom 16. März 2006 - 1 A 10884/05 -, juris; Rn 34; OVG Münster, Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 8 B 1426/10 -, BauR 2011, 1296f.; BayVGH, Beschluss vom 25. August 2015 - 22 CS 15.1683 -, BeckRS 2015, 51968, beck-online).
  • OVG Niedersachsen, 01.03.2016 - 12 ME 162/15

    Auslegung; Einvernehmensfiktion; Zurückstellungsantrag

    Es reicht nicht aus, dass sie zum Ausdruck bringt, neues Planungsrecht schaffen oder das Vorhaben allgemein verhindern zu wollen (vgl. etwa OVG Berlin-Bbg., Beschl. v. 19.11.2008 - OVG 11 S 10/08 -, ZNER 2008, 395, juris Rdn. 5 ff.; OVG NRW, Beschl. v. 21.12.2010 - 8 B 1426/10 -, ZfBR 2011, 288, juris Rdn. 31; VG Hannover, Urt. v. 22.9.2011 - 12 A 3847/10 -, juris Rdn. 24).

    Sofern die Antragstellerin im immissionsschutzrechtlichen Verfahren auf Erteilung einer Änderungsgenehmigung die Frage der (Fortdauer der) Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB in Zweifel ziehen wollte, hätte es ihr - wie oben dargestellt - im Rahmen der von ihr binnen der Zweimonatsfrist des § 36 BauGB vorzunehmenden Prüfung, ob das Vorhaben nach § 35 BauGB zulässig ist, oblegen, eigenständig einzuschätzen, ob weitere Unterlagen zur Beurteilung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens erforderlich sind und, wenn ja, gegenüber dem Antragsgegner auf eine Vervollständigung der Unterlagen hinzuwirken (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.9.2004 - 4 C 7.03 -, BVerwGE 122, 13, juris Rdn. 29; OVG NRW, Beschl. v. 21.12.2010 - 8 B 1426/10 -, ZfBR 2011, 288, juris Rdn. 27 ff.; Rieger, in: Schrödter, BauGB, 8. Aufl., § 36 Rdn. 24).

    Mit Eintritt der Einvernehmensfiktion hat sie die Berechtigung verloren, die bauplanungsrechtliche Unzulässigkeit aus Gründen geltend zu machen, die zu diesem Zeitpunkt die Verweigerung des Einvernehmens gerechtfertigt hätten (OVG NRW, Beschl. v. 21.12.2010 - 8 B 1426/10 -, ZfBR 2011, 288, juris Rdn. 33; Bay. VGH, Beschl. v. 25.8.2015 - 22 CS 15.1683 -, juris Rdn. 35; Nds. OVG, Urt. v. 18.3.1999 - 1 L 6696/96 -, ZfBR 1999, 285, juris Rdn. 9 ff., 14; Rieger, in: Schrödter, BauGB, 8. Aufl., § 36 Rdn. 25).

  • VG Hannover, 22.09.2011 - 12 A 3847/10

    Einvernehmen; Einvernehmensfiktion; Frist; Gemeinde; Planungshoheit; Präklusion;

    Ist die Einvernehmensfiktion des § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB eingetreten, ist die Gemeinde im Anfechtungsprozess gegen die Genehmigung gehindert, diejenigen Einwände geltend zu machen, die bereits zum Zeitpunkt des Eintritts der Einvernehmensfiktion eine Versagung des Einvernehmens ermöglicht hätten (Anschluss an OVG Münster, Beschl. v. 21.12.2010 - 8 B 1426/10, juris).

    Allein das unzweifelhafte Interesse der Klägerin an einer Verhinderung des Vorhabens der Beigeladenen rechtfertigt hingegen nicht die Annahme, dass sie mit dem Antrag auf Zurückstellung gemäß § 15 Abs. 3 BauGB zugleich und ohne Rücksicht auf das Vorliegen der hierfür erforderlichen tatbestandlichen Voraussetzungen des § 36 Abs. 2 Satz 1 BauGB auch ihr gemeindliches Einvernehmen versagen wollte, zumal die Gemeinde zum damaligen Zeitpunkt davon ausgehen musste, dass sie für einen durch eine rechtswidrige Versagung des Einvernehmens entstehenden Schaden nach Amtshaftungsgrundsätzen (Art. 34 GG, § 839 BGB) einstehen müsste (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 21.12.2010 - 8 B 1426/10, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 19.11.2008 - 11 S 10/08, juris).

    So wie die Gemeinde keinen Anspruch auf gerichtliche Aufhebung einer von ihr selbst erteilten Baugenehmigung hat, steht ihr auch im Fall der Mitwirkung nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB kein gerichtlich durchsetzbarer Anspruch auf Aufhebung einer von ihr gleichsam selbst miterteilten Baugenehmigung zu (vgl. OVG Münster, Urt. v. 28.11.2007 - 8 A 2325/06, juris; Beschl. v. 21.12.2010 - 8 B 1426/10, juris; OVG Lüneburg, Urt. v. 18.03.1999 - 1 L 6696/96, juris; VGH München, Urt. v. 26.01.2006 - 26 B 02.2957, juris).

  • VG Regensburg, 12.01.2017 - RO 7 K 16.496

    Unbegründete Klage der Standortgemeinde gegen die immissionsrechtliche

    Es reicht nicht aus, dass sie zum Ausdruck bringt, neues Planungsrecht schaffen oder das Vorhaben allgemein verhindern zu wollen (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 1.3.2016, Az. 12 ME 162/15 - juris Rn. 24 zu einer ähnlichen Konstellation unter Verweis auf OVG Berlin-Bbg., B.v. 19.11.2008 - OVG 11 S 10/08 - juris Rdn. 5 ff.; OVG NRW, B.v. 21.12.2010 - 8 B 1426/10 - juris Rdn. 31; VG Hannover, Urt. v. 22.9.2011 - 12 A 3847/10 -, juris Rdn. 24).

    Dieser Grundsatz gilt im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren in gleicher Weise, und zwar sogar dann, wenn die Unvollständigkeit der der Gemeinde zur Verfügung gestellten Unterlagen zwischen den Beteiligten unstreitig ist (OVG NW, B.v. 21.12.2010 - 8 B 1426/10 - BauR 2011, 1296/1298).

  • VG Hannover, 22.09.2011 - 12 A 3846/10

    Einvernehmen; Frist; Hemmung; Planungshoheit; Unterbrechung; Zurückstellung

    Nicht zuletzt - darauf hat die Klägerin zu Recht hingewiesen - spricht der Grundsatz, dass zumindest Fristen, die - wie § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB - eine Präklusion zur Folge haben (vgl. OVG Münster, Urt. v. 28.11.2007 - 8 A 2325/06, juris; Beschl. v. 21.12.2010 - 8 B 1426/10, juris; OVG Lüneburg, Urt. v. 18.03.1999 - 1 L 6696/96, juris; VGH München, Urt. v. 26.01.2006 - 26 B 02.2957, juris), für den Adressaten eindeutig zu bestimmen sein müssen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2014 - 8 A 430/12

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und

    vgl. zur Fiktion des gemeindlichen Einvernehmens: OVG NRW, Urteil vom 30. Juli 2009 - 8 A 2357/08 -, juris Rn. 53, und Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 8 B 1426/10 -, BauR 2011, 1296, juris Rn. 7, jeweils m.w.N.
  • VG Minden, 28.02.2011 - 11 L 71/11

    Antrag auf Feststellung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsmittels ist

    Im Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes hat das OVG NRW im Beschluss vom 21.12.2010 (8 B 1426/10) ausgeführt, dass das Einvernehmen der Antragstellerin auf Grund der Fiktionswirkung des § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB als erteilt gelte.

    Das Gericht bewertet die Bedeutung der Sache mit einem Streitwert von 20.000,- EUR pro Windkraftanlage, der für Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zu halbieren ist (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 21.12.2010 - 8 B 1426/10 -).

  • VG Würzburg, 05.12.2017 - W 4 K 15.530

    Gemeindliches Einvernehmen und immissionsschutzrechtliche Genehmigung zum Bau von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2014 - 8 A 432/12

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und

  • VG Gelsenkirchen, 23.03.2022 - 8 K 1199/19

    Windenergieanlage; Halde; Planungshoheit; Gemeinde; Einvernehmen; formelles

  • VG Aachen, 04.10.2011 - 6 K 2332/09

    Genehmigung der Biogasanlage verletzt Stadt Mechernich in ihren

  • VG Gelsenkirchen, 22.02.2021 - 8 L 1615/20

    Windenergieanlage

  • VG Minden, 01.09.2020 - 11 L 510/20
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2014 - 8 A 431/12

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und

  • VG Schwerin, 03.03.2023 - 2 B 358/23

    Erfordernis des Verfahrens zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens bei der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2014 - 8 A 433/12

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und

  • VG Trier, 19.10.2018 - 7 L 4620/18

    Bau eines Mobilfunkmastes in Herl

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.05.2018 - 1 A 11658.17

    Anspruch auf Erteilung eines positiven Bauvorbescheids für die Errichtung eines

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